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EU genehmigt sächsisch-tschechisches Kooperationsprogramm

186 Millionen Euro für gemeinsame Projekte

Sachsens Umweltminister Thomas Schmidt hat heute in Dresden gemeinsam mit der tschechischen Regionalministerin Karla Šlechtová den symbolischen Startschuss für das grenzübergreifende „Kooperationsprogramm Freistaat Sachsen - Tschechische Republik 2014-2020“ gegeben. „Seit dieser Woche liegt uns aus Brüssel die Genehmigung für das Programm vor. Ich freue mich, dass wir damit die gute Zusammenarbeit mit unseren tschechischen Nachbarn in der neuen Förderperiode fortsetzen können“, sagte der Minister auf der ersten Regionalkonferenz zu dem Programm. „Bereits von 2007 bis 2013 haben wir zahlreiche Projekte unterstützt und so die Menschen dies- und jenseits der Grenze einander näher gebracht. Diese erfolgreiche Arbeit können wir nun fortführen und damit die Grenzregionen weiter zusammenwachsen lassen.“ Ministerin Šlechtová ergänzte: „Dank der Menschen in Sachsen und der Tschechischen Republik gelingt es uns schon seit vielen Jahren, die alten sprachlichen, kulturellen und gesellschaftlichen Barrieren abzubauen. Ich bin mir sicher, dass wir gemeinsam auch in den kommenden Jahren erneut zeigen werden, dass die Grenze kein trennendes sondern verbindendes Element ist.“

Bis 2020 stehen 186 Millionen Euro für grenzübergreifende Projekte in den Bereichen Hochwasser-, Brand- und Katastrophenschutz, Innere Sicherheit, Erhaltung und Nutzung des gemeinsamen Natur- und Kulturerbes, grenzübergreifender Tourismus, Umweltschutz, Bildung sowie zur Unterstützung des interkulturellen Dialogs und der partnerschaftlichen Zusammenarbeit zur Verfügung. Die Mittel stammen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie nationalen Beiträgen der beiden Nachbarländer.

Die Regionalkonferenz soll potentielle Projektträger über die Inhalte und Verfahren des neuen Kooperationsprogramms informieren. Antragsteller können zum Beispiel Vereine, aber auch Institutionen und Behörden sein. Wie schon bei den Ziel 3-Projekten in der vergangenen Förderperiode müssen die geförderten Vorhaben von Projektpartnern aus Sachsen und Tschechien gemeinsam entwickelt und umgesetzt werden. Außerdem müssen die Partner die Projekte entweder gemeinsam finanzieren oder gemeinsames Personal einsetzen. Eine Reihe von Antrags- und Verfahrensschritten konnten für diese Förderperiode vereinfacht werden. Ab August wird es möglich sein, Projektanträge zu stellen.

Das Programmgebiet des Kooperationsprogramms Freistaat Sachsen – Tschechische Republik erstreckt sich auf sächsischer Seite auf die Landkreise Vogtlandkreis, Zwickau, Erzgebirgskreis, Mittelsachsen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Bautzen und Görlitz sowie die Kreisfreien Städte Dresden und Chemnitz. Zur Fördergebietskulisse gehören auch die thüringischen Landkreise Greiz und Saale-Orla. Auf der tschechischen Seite machen die Bezirke Karlovarský kraj, Ústecký kraj und Liberecký kraj das Fördergebiet aus.

Weitere Informationen zum Kooperationsprogramm finden Sie im Internet unter www.sn-cz2020.eu.

Hintergrund:

In der abgelaufenen Förderperiode konnten über das Ziel 3-Programm mehr als 200 Projekte in den grenznahen Bereichen von Sachsen und Tschechien mit rund 207 Millionen Euro unterstützt werden. Die geförderten Projekte kamen aus den Bereichen Natur- und Umweltschutz, Bildung, Kultur, Wirtschaft, Tourismus und Verkehr bis hin zur Zusammenarbeit von Polizei, Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz.

Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft, 12. Juni 2015

 

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