ZurĂŒck zur Ăbersicht |
Um den von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen weitere Erleichterungen zu verschaffen, ist es ab sofort auch möglich, die Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung fĂŒr das Jahr 2020 nachtrĂ€glich bis auf Null Euro herabzusetzen. Demnach können dann bereits gezahlte BetrĂ€ge erstattet oder mit anderen Zahllasten verrechnet werden. FĂŒr die Nutzung dieser Möglichkeit genĂŒgt ein formloser Antrag an das zustĂ€ndige Finanzamt.
FĂŒr die Stundung von Steuern oder die Herabsetzung von Vorauszahlungen steht jetzt ein Antragsformular unter
https://www.coronavirus.sachsen.de/download/Formular_zur_Beantragung_von_Steuererleichterungen_aufgrund_der_Auswirkungen_des_Corona-Virus.pdf zur VerfĂŒgung.
Weitere Informationen zum Themenbereich »Steuern und Finanzen« enthÀlt die Website
https://www.coronavirus.sachsen.de
Quelle: SĂ€chsisches Staatsministerium der Finanzen
Â
ZurĂŒck zur Ăbersicht