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UnterstĂŒtzung fĂŒr Unternehmen bei Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung

Um den von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen weitere Erleichterungen zu verschaffen, ist es ab sofort auch möglich, die Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung fĂŒr das Jahr 2020 nachtrĂ€glich bis auf Null Euro herabzusetzen. Demnach können dann bereits gezahlte BetrĂ€ge erstattet oder mit anderen Zahllasten verrechnet werden. FĂŒr die Nutzung dieser Möglichkeit genĂŒgt ein formloser Antrag an das zustĂ€ndige Finanzamt.

FĂŒr die Stundung von Steuern oder die Herabsetzung von Vorauszahlungen steht jetzt ein Antragsformular unter https://www.coronavirus.sachsen.de/download/Formular_zur_Beantragung_von_Steuererleichterungen_aufgrund_der_Auswirkungen_des_Corona-Virus.pdf zur VerfĂŒgung.

Weitere Informationen zum Themenbereich »Steuern und Finanzen« enthÀlt die Website https://www.coronavirus.sachsen.de

Quelle: SĂ€chsisches Staatsministerium der Finanzen

 

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