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UnterstĂŒtzung fĂŒr Umwelt- und NaturschutzverbĂ€nde

GemeinnĂŒtzige TrĂ€ger aus den Bereichen Energie, Klimaschutz, Umwelt, Land- und Forstwirtschaft sowie Nachhaltigkeit, die durch die Corona-Pandemie eine DeckungslĂŒcke bei den allgemeinen Betriebskosten haben, erhalten UnterstĂŒtzung durch den Freistaat Sachsen.

Die Förderung soll insbesondere zur Existenzsicherung der VerbÀnde und Vereine dienen.

Zur Deckung der allgemeinen Betriebskosten können die TrĂ€ger eine einmalige Zuwendung von bis zu 10.000 Euro beantragen. In besonders begrĂŒndeten FĂ€llen kann die Zuwendung bis auf 20.000 Euro erhöht werden. Förderungen unter 1.000 Euro werden nicht gewĂ€hrt.

UnterstĂŒtzung können gemeinnĂŒtzig anerkannte TrĂ€ger erhalten, wenn sie auf folgenden Gebieten arbeiten:

* Natur-, Klima- und Umweltschutz
* Landschaftspflege
* Nachhaltigkeit
* Landwirtschaft und Forstwirtschaft,Fischerei und Aquakultur (einschließlich Vermarktung regionaler Erzeugnisse)
* Tier- und Pflanzenzucht oder
* Förderung erneuerbarer Energien und effizienter Energieverbrauch

Der TrĂ€ger muss ĂŒberwiegend im Freistaat Sachsen tĂ€tig sein.

AntrĂ€ge können ab sofort unter dem nachstehenden Link oder beim SĂ€chsischen Landesamt fĂŒr Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG), Referat 33 – Förderung, gestellt werden.

https://fs.egov.sachsen.de/formserv/findform?shortname=smul_lfulg_613&formtecid=2&areashortname=smul_lfulg_33


Quelle: SĂ€chsisches Staatsministerium fĂŒr Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft

 

 

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