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Die Corona-Pandemie war fĂŒr die sĂ€chsische Kultur- und Tourismuslandschaft sehr krĂ€ftezehrend und existenzbedrohend. Der Freistaat Sachsen unterstĂŒtzt das Kulturland Sachsen mit ĂŒber 35 Millionen Euro aus dem sĂ€chsischen CoronabewĂ€ltigungsfonds. Mit verschiedenen Förderprogrammen soll die kulturelle und touristische Infrastruktur gesichert werden. DarĂŒber hinaus werden die Einrichtungen nach den langen Zwangspausen beim Neubeginn unterstĂŒtzt.
Förderung Tourismus
In der Förderrichtlinie ,Neustart Tourismus' stehen 5,6 Millionen Euro bereit. Konkret gefördert werden MaĂnahmen im laufenden Jahr 2022, die fĂŒr die Wiederaufnahme des Betriebs einer touristischen Einrichtung nach coronabedingten BetriebsbeschrĂ€nkungen oder -untersagungen erforderlich sind. Weiterhin unterstĂŒtzt wird die Entwicklung und Umsetzung von Konzepten, die zur Wiederaufnahme touristischer Einrichtungen erforderlich sind. Die AntrĂ€ge können wie bisher bei der SĂ€chsischen Aufbaubank (SAB) eingereicht werden. Die Beantragung wird dort voraussichtlich gegen Ende des 2. Quartals 2022 möglich sein.
Förderung Kultur
Das Hilfspaket fĂŒr die Kultur besteht aus vier verschiedenen Programmen.
Förderrichtlinie âKulturErhaltâ
16,7 Millionen Euro flieĂen in die neue Förderrichtlinie âKulturErhalt.â Diese Förderrichtlinie soll direkt die Folgen der Pandemie lindern und weiteren pandemiebedingten SchĂ€den vorbeugen. Damit erhalten die TrĂ€ger von Einrichtungen und erstmalig auch juristische Personen, die zivilgesellschaftliche Verbands- und Netzwerkarbeit zum Zwecke der Kulturpflege und Förderung betreiben, die Möglichkeit, in neue Veranstaltungsformate zu investieren, die Digitalisierung voranzutreiben, Kampagnen zur PublikumsrĂŒckgewinnung zu starten und sich um FachkrĂ€fte zu kĂŒmmern. Die Beantragung der Fördermittel ĂŒber die SĂ€chsische Aufbaubank soll Ende des 2. Quartals 2022 starten.
Programm âKulturland 2022. Sachsen als BĂŒhneâ
Ein weiterer Baustein ist das neue Programm âKulturland 2022. Sachsen als BĂŒhne.â Es soll sĂ€chsische Kommunen dabei unterstĂŒtzen, Kunst- und Kulturprojekte zu starten und neue Veranstaltungen ins Leben zu rufen. DafĂŒr stehen 5,7 Millionen Euro bereit. Darin enthalten sind auch die Mehraufwendungen in Höhe von 700.000 Euro fĂŒr die Kulturstiftung. Die Mittel werden ĂŒber die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen ausgereicht und die Beantragung ist bereits ab 28. April 2022 möglich.
Förderrichtlinie âCorona-HĂ€rtefĂ€lle Kulturâ
Weitere 5,6 Millionen Euro flieĂen in die Förderrichtlinie âCorona-HĂ€rtefĂ€lle Kulturâ, die bereits 2020 aufgelegt wurde und die sich vor allem an die freien TrĂ€ger im Bereich Kunst und Kultur richtet. Bis Ende MĂ€rz 2022 wurden hier 782 AntrĂ€ge gestellt. Diese HĂ€rtefallrichtlinie wird aufgestockt, um den betroffenen und förderfĂ€higen Einrichtungen zumindest teilweise die Corona-bedingten Mindereinnahmen auszugleichen und ĂŒber LiquiditĂ€tslĂŒcken hinweg zu helfen. Die maximale Fördersumme wird von 50.000 Euro auf 100.000 Euro erhöht. Die Beantragung erfolgt weiterhin ĂŒber die SĂ€chsische Aufbaubank.
Projektförderung der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen
Zudem wurde eine Aufstockung von 1,5 Millionen Euro fĂŒr die Projektförderung der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen beschlossen. Eine Ă€hnliche Zielstellung verfolgt die Kleinprojekteförderung, wobei hier das Hauptaugenmerk auf der Förderung von Kunst und Kultur im lĂ€ndlichen Raum liegt. DafĂŒr stellt der Freistaat zusĂ€tzlich 500.000 Euro bereit.
Quelle: SĂ€chsische Staatsministerin fĂŒr Kultur und Tourismus
28.04.2022
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