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Sachsen fĂŒhrt Landarztquote im Medizinstudium ein

Der SÀchsische Landtag hat das Gesetz zur StÀrkung der Àrztlichen Versorgung im Freistaat Sachsen beschlossen.

Die Forderung der CDU im Koalitionsvertrag wird damit umgesetzt.

Das ist ein wichtiger Beitrag zum Erhalt einer hochwertigen medizinischen Versorgung im lĂ€ndlichen Raum. Erforderlich ist dies, da sich leider aktuell zu wenige Medizinstudenten dafĂŒr entscheiden, den Facharzt fĂŒr Allgemeinmedizin zu absolvieren und im lĂ€ndlichen Raum tĂ€tig zu werden. Eine Änderung ist dringend erforderlich, um den steigenden Bedarf an FachĂ€rzten in der Allgemeinmedizin und in ausgewĂ€hlten Facharztbereichen in Sachsen nachhaltig zu decken.

Kernpunkt des Gesetzes ist die EinfĂŒhrung einer Landarztquote in Sachsen. Diese ermöglicht den Bewerberinnen und Bewerbern die Aufnahme eines Medizinstudiums außerhalb des Numerus Clausus - Regimes. Damit verbunden ist die Verpflichtung, nach Abschluss der fachĂ€rztlichen Weiterbildung vorzugsweise im Bereich der Allgemeinmedizin fĂŒr die Dauer von zehn Jahren, in einem hausĂ€rztlich unterversorgten oder von der Unterversorgung bedrohten Gebiet im Freistaat zu praktizieren.

Quelle: CDU-Landtagsfraktion, SĂ€chsisches Staatsministerium fĂŒr Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

 

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