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Reduzierung der Wolfsbestände notwendig

Die neuesten Risse aus dem Dezember an Herden bei Spohla und Niesky zeigen deutlich, dass die Übergriffe der Raubtiere auch in den älteren Wolfgebieten nicht zurückgehen. Dabei waren alle Herden vorschriftsmäßig geschützt.



Patricia Wissel MdL, Mitglied des Ausschusses für Umwelt und Landwirtschaft sagt: „Die Ereignisse zeigen leider, dass es eine Illusion der Wolfslobby ist, dass sich die Wolfsrisse reduzieren. Der Freistaat Sachsen war das erste Bundesland, in dem sich Wölfe vor mehr als 20 Jahren selbständig wieder angesiedelt haben - seitdem gibt es wiederkehrend erhebliche Schäden durch Wolfsrisse in Nutztierherden. Dabei wurden selbst in Ortslagen wiederholt einzelne Wölfe gesichtet. Wir müssen einerseits weiterhin die Unterstützungsleistungen für Tierhalter verbessern, doch das reicht nicht aus. Es muss hier auch das Jagdrecht greifen, welches die Aufgabe hat, Wildschäden durch überhöhte Wildbestände zu regulieren. Wie bei Rotwild, Rehen und Schweinen muß dies auch bei den Wölfen möglich sein. Um dies zukünftig rechtssicherer zu gestalten, wird es eine neue Wolfsmanagementverordnung geben.“



Parallel konnte ein Erfolg auf europäischer Ebene zur besseren Unterstützung des Herdenschutzes verzeichnet werden. Der Freistaat Sachsen wird zukünftig für Investitionen in den Schutz von Schafen, Ziegen und Gatterwild vor Wölfen eine Förderung zu 100 Prozent der Kosten gewähren. Das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft geht davon aus, dass die Europäische Kommission im Laufe des ersten Quartals 2019 die Genehmigung erteilen wird. Ab sofort können die Tierhalter wählen, ob sie den erhöhten Fördersatz beantragen und auf die Bewilligung warten wollen, bis die Genehmigung der Europäischen Kommission vorliegt, oder ob sie den aktuell gültigen Fördersatz von 80 Prozent der Nettokosten beantragen und die Bewilligung umgehend nach erfolgter Prüfung des Antrages erhalten. Seit dem Jahr 2015 hat der Freistaat Sachsen bereits 1 472 Wolfspräventionsmaßnahmen mit einem Gesamtmittelvolumen von rund 1,1 Millionen Euro gefördert.

 

 

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