Pressemitteilungen

 

ZurĂŒck zur Übersicht
Aktuelles »

Freistaat verlĂ€ngert Soforthilfe-Programm fĂŒr Kunst- und Kultureinrichtungen

SĂ€chsische Kunst- und Kultureinrichtungen in freier TrĂ€gerschaft, die von der Corona-Krise betroffen sind, können wieder eine Förderung nach der Richtlinie »Corona-HĂ€rtefĂ€lle Kultur« beantragen. DafĂŒr stehen insgesamt 2,4 Millionen Euro bereit. AntrĂ€ge können bis zum 21. November 2022 bei der SĂ€chsischen Aufbaubank (SAB) gestellt werden.

»Ich bin sehr froh, dass unsere HĂ€rtefallförderung fĂŒr die freien Kultureinrichtungen jetzt wieder zur VerfĂŒgung steht und wir sie damit weiter unterstĂŒtzen können. Noch immer leiden die Kultureinrichtungen unter den EinschrĂ€nkungen aufgrund der Pandemie, die zu LiquiditĂ€tsengpĂ€ssen fĂŒhren können. Deshalb ist es mir sehr wichtig, dass wir als Freistaat auch weiterhin unseren Akteuren helfen, um die kulturelle Vielfalt in Sachsen zu erhalten«, betont Kulturministerin Barbara Klepsch.

Die Höhe des Zuschusses betrÀgt bis zu 10.000 Euro, bei einem höheren LiquiditÀtsbedarf kann der Zuschuss bis zu 50.000 Euro betragen.

Mehr Informationen zur Richtlinie »Corona-HÀrtefÀlle Kultur« gibt es im Internet unter www.kulturhilfen.sachsen.de. Die Antragstellung ist ab dem 23. Februar 2022 auf der Internetseite der SAB unter https://www.sab.sachsen.de/f%C3%B6rderprogramme/sie-ben%C3%B6tigen-hilfe-um-ihr-unternehmen-oder-infrastruktur-wieder-aufzubauen/soforthilfe-zuschuss-h%C3%A4rtef%C3%A4lle-kultur.jsp möglich.

Von der Förderung konnten bereits in den Jahren 2020 und 2021 zahlreiche freie Kunst- und Kultureinrichtungen profitieren. Insgesamt haben 487 freie TrĂ€ger aus dem Bereich Kunst und Kultur AntrĂ€ge fĂŒr dieses Programm gestellt. Die SĂ€chsische Aufbaubank hat insgesamt 636 AntrĂ€ge bewilligt. Der Gesamtbetrag der bewilligten Mittel belĂ€uft sich auf rund 8,7 Mio. Euro.

Quelle: SĂ€chsische Staatsministerin fĂŒr Kultur und Tourismus

22.02.2022

 

ZurĂŒck zur Übersicht