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Freistaat und Kommunen einigen sich auf Schutzschirm fĂŒr Kommunalfinanzen

Die SĂ€chsische Staatsregierung und die kommunalen SpitzenverbĂ€nde haben einen Schutzschirm fĂŒr Kommunalfinanzen vereinbart. Damit soll den durch die Corona-Krise zu erwartenden EinbrĂŒchen der Steuereinnahmen und den zusĂ€tzlichen Ausgaben auf kommunaler Ebene begegnet werden. »NatĂŒrlich unterstĂŒtzen wir die Kommunen in diesen schweren Zeiten. Uns ist bewusst, dass wir die mit der Corona-Pandemie verbundenen Herausforderungen nur gemeinsam bewĂ€ltigen können«, sagte Sachsens Finanzminister Hartmut Vorjohann. Wichtig sei es, SteuerausfĂ€lle zu mildern und kommunale Investitionen, auch im Sinne der UnterstĂŒtzung der regionalen Wirtschaft, fortzufĂŒhren.

Die kommunalen SpitzenverbĂ€nde und das SĂ€chsische Staatsministerium der Finanzen gehen nach einer ersten, vorlĂ€ufigen SchĂ€tzung fĂŒr das Jahr 2020 von Steuermindereinnahmen in Höhen von rund einer Milliarde Euro aus.

Zum Ausgleich dieser erwarteten Steuermindereinnahmen werden die Mittel im Kommunalen Finanzausgleichsgesetz um 452,5 Millionen Euro aus dem »Corona-BewĂ€ltigungsfonds« aufgestockt. In einer ersten Tranche sollen 226,2 Millionen Euro im Juli 2020 an die StĂ€dte und Gemeinden fließen.

Nach der SteuerschĂ€tzung im Oktober dieses Jahres folgt im November die zweite Tranche in Höhe von bis zu 181 Millionen Euro. Weitere zehn Prozent der Mittel (45,25 Millionen Euro) sollen im Jahr 2021 zur VerfĂŒgung stehen.

Die StĂ€dte und Gemeinden lösen zudem ihrerseits die sogenannte VorsorgerĂŒcklage im Umfang von 95 Millionen Euro auf, um Steuermindereinnahmen auszugleichen.

FĂŒr pandemiebedingte zusĂ€tzliche Ausgaben werden darĂŒber hinaus 147,5 Millionen Euro als Zuschuss gewĂ€hrt. Verteilt werden die Mittel nach dem Einwohnermaßstab des SĂ€chsischen Finanzausgleichsgesetzes 2020.

Hinzu kommt der Ausgleich fĂŒr nicht erhobene ElternbeitrĂ€ge fĂŒr Kinderbetreuung von bis zu rund 60 Millionen Euro.

Insgesamt stehen damit rund 750 Millionen Euro zur BewĂ€ltigung der Corona-Krise zur VerfĂŒgung.

»Mit diesem Gesamtpaket leistet der Freistaat einen umfassenden Beitrag zur Stabilisierung der Gemeinden. Mit der gemeinsamen BewĂ€ltigung der aktuellen Herausforderungen bekennen wir uns ganz klar zu dem Prinzip einer fairen und verlĂ€sslichen Partnerschaft und Lastenteilung zwischen Freistaat und Kommunen. Aber auch der Freistaat selbst ist mit großen EinnahmeausfĂ€llen konfrontiert, die ebenso wie die Hilfen fĂŒr die Kommunen ĂŒber neue Schulden finanziert werden mĂŒssen«, betonte Vorjohann.

Der PrĂ€sident des SĂ€chsischen Landkreistages, Frank Vogel, ergĂ€nzte: »Mit der erzielten Vereinbarung zur Stabilisierung der kommunalen Finanzen hat sich einmal mehr gezeigt, dass die in Sachsen bewĂ€hrte Partnerschaft zwischen Land und Kommunen auch in Krisenzeiten Bestand hat. Trotz des guten Ergebnisses werden wir uns in Zukunft einiges nicht mehr leisten können. Daher mĂŒssen sich Land und Kommunen fortan auf das beschrĂ€nken, was wirklich zĂ€hlt und was unser Land in Zukunft wieder voranbringt. Aus meiner Sicht sind das vor allem Investitionen in Kitas und Schulen, in unsere Straßen und in die Digitalisierung.«

»Die Folgen der Corona-Pandemie können nur im engen Schulterschluss zwischen Land und Kommunen bewĂ€ltigt werden«, so Bert Wendsche, PrĂ€sident des SĂ€chsischen StĂ€dte- und Gemeindetages. »Der Schutzschirm trĂ€gt seinen Teil dazu bei, die dramatischen EinnahmeausfĂ€lle und Mehrausgaben dieses Jahres zu kompensieren und weiterhin Investitionen zu ermöglichen. Zugleich mĂŒssen wir unsere Planungen darauf ausrichten, dass der konjunkturelle Erholungsprozess lĂ€nger andauern wird. Der Schutzschirm gibt den StĂ€dten und Gemeinden ein Zeitfenster fĂŒr die notwendigen strategischen Weichenstellungen.«

Die erforderlichen gesetzgeberischen Änderungen fĂŒr die vereinbarten Maßnahmen sollen noch vor der parlamentarischen Sommerpause vom SĂ€chsischen Landtag beschlossen werden. Die dafĂŒr notwendigen VorschlĂ€ge fĂŒr eine Gesetzesinitiative werden jetzt erarbeitet. Möglich wird dieses umfassende Rettungspaket durch den Corona-BewĂ€ltigungsfonds. HierfĂŒr hatte die SĂ€chsische Staatsregierung einen Nachtragshaushalt auf den Weg gebracht, der vom SĂ€chsischen Landtag bestĂ€tigt wurde. Dieser sieht neben Zuweisungen aus dem Landeshaushalt vor allem die Aufnahme von Krediten in Höhe von bis zu sechs Milliarden Euro vor.


Quelle: SĂ€chsisches Staatsministerium der Finanzen

 

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