Pressemitteilungen

 

Zurück zur Übersicht
Aktuelles »

Freistaat Sachsen unterstützt Musikschulen und freie Musiklehrkräfte

Um die von der Corona-Krise bedingten Einnahmeverluste der freien Musikschulen und Honorarlehrkräfte abzumildern, hat das Staatsministerium für Kultur und Tourismus ein Soforthilfeprogramm von rund 6 Millionen Euro auf den Weg gebracht.

Ab sofort können freie Musikschulen einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe bis zu 60% der nachgewiesenen Einnahmeausfälle beantragen. Die Zuwendung beträgt maximal 750 EUR je Woche. Voraussetzung für die finanzielle Unterstützung ist, dass sich die Musikschulen nicht in kommunaler Trägerschaft befinden und bereits durch das SMWK im Rahmen der Förderrichtlinie Musikschulen/Kulturelle Bildung gefördert werden.


Freie und private Anbieter von Musikunterricht:

Die Beantragung des Zuschusses erfolgt online beim Sächsischen Musikrat e.V. unter:
https://www.saechsischer-musikrat.de/service/ausfallhonorare

Antragsformular:
https://www.saechsischer-musikrat.de/corona/formular-ausfallhonorar/


Nicht-kommunale Musikschulen:

Die Beantragung des Zuschusses erfolgt online beim Sächsischen Musikrat e.V. unter:
https://www.saechsischer-musikrat.de/service/musikschulen

Antragsformular:
https://www.saechsischer-musikrat.de/service/formular-musikschulen/


Für die öffentlichen Musikschulen können die Kommunen außerdem den Zuschuss des Freistaates für die pandemiebedingten Mehrausgaben nutzen. Dies haben die Sächsische Staatsregierung und die kommunalen Spitzenverbände im Rahmen des Schutzschirms für Kommunalfinanzen am 05. April 2020 vereinbart.

Ausführliche Informationen sowie Beratungsangebote erhalten Sie unter dem Link. www.saechsischer-musikrat.de


Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Kultur und Tourismus

 

Zurück zur Übersicht