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Freistaat Sachsen fördert Brachenbeseitigung

Die Beseitigung von Brachen unterstützt der Freistaat Sachsen in diesem Jahr mit 5,35 Millionen Euro. Entsprechende Fördermittel können von den Städten und Gemeinden ab sofort bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) beantragt werden. Die Zuwendung wird grundsätzlich als Zuschuss in Höhe von 80 Prozent der zuschussfähigen Gesamtausgaben gewährt.

Mit Hilfe der Förderung können bauliche Anlagen auf Grundstücken beseitigt werden, deren vormalige industrielle, gewerbliche, soziale, verkehrstechnische, militärische oder landwirtschaftliche bauliche Nutzung seit geraumer Zeit aufgegeben wurde. Das gilt auch für unbewohnbare, ruinöse Wohngebäude oder ungenutzte sonstige Einrichtungen der Gemeinden. Die Beräumung von Brachflächen ist ein wichtiges Element zur Schaffung von attraktiven und lebenswerten Gemeinden in den Regionen.

Ausführliche Informationen zur Beantragung bei der Sächsischen Aufbaubank sind unter folgendem Link einsehbar: https://www.sab.sachsen.de 

Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung

11.01.2022

 

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