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Freistaat erweitert und verlĂ€ngert Soforthilfe-Programm fĂŒr Kultureinrichtungen

Kulturministerin Barbara Klepsch: »Auch Clubs und SpielstÀtten können jetzt gefördert werden.«


Die Förderrichtlinie fĂŒr Corona - HĂ€rtefĂ€lle in der Kultur ist bis zum 31. Dezember 2021 verlĂ€ngert sowie auf Musik-Clubs und SpielstĂ€tten, die von Einzelpersonen betrieben werden, erweitert worden. Eine Klarstellung erfolgt hinsichtlich Personengesellschaften, die nunmehr ausdrĂŒcklich in der Richtlinie als ZuwendungsempfĂ€nger benannt sind. Das SĂ€chsische Kabinett hat am Dienstag, 10. November 2020 den Änderungen des Förderprogramms zugestimmt.

Grund fĂŒr die Änderung ist, dass die Corona-Pandemie auch im Jahr 2021 fĂŒr große Unsicherheiten im Kulturbereich sorgen wird. »Die GesprĂ€che mit den betroffenen TrĂ€gern vor Ort haben gezeigt, dass viele bislang ohne staatliche UnterstĂŒtzung versucht haben, die Einnahmeverluste zu kompensieren. Wir möchten und mĂŒssen dort unterstĂŒtzend eingreifen, wo die Eigeninitiative der Veranstalter an ihre Grenzen stĂ¶ĂŸt. Mit fortschreitenden Schließzeiten wĂ€chst hier der Bedarf. Deswegen habe ich mich sehr dafĂŒr eingesetzt, dass unsere sĂ€chsischen Programme wie der Soforthilfe-Zuschuss ‚HĂ€rtefĂ€lle Kultur’ in das kommende Jahr ĂŒbertragen werden«, so die SĂ€chsische Staatsministerin fĂŒr Kultur und Tourismus Barbara Klepsch.

Mit der Richtlinie »Corona - HĂ€rtefĂ€lle Kultur« werden freie TrĂ€ger im Bereich Kunst und Kultur in der Corona-Pandemie unterstĂŒtzt. Bisher konnten bereits unter anderem freie Theater, Festivals und kulturelle Vereine Gelder beantragen. Der Zuschuss betrĂ€gt bis zu 10.000 Euro, bei Darlegung eines höheren Bedarfes mittels eines qualifizierten LiquiditĂ€tsplans können bis zu 50.000 Euro ausgereicht werden.

»Aus den GesprĂ€chen mit den Betroffenen wurde jedoch klar, dass hĂ€ufig auch Einzelunternehmer eine Einrichtung, z.B. einen Musik-Club, unterhalten. Hier wies das Förderprogramm bislang eine LĂŒcke auf, die wir mit der heutigen Änderung der Richtlinie geschlossen haben«, betont die SĂ€chsische Staatsministerin fĂŒr Kultur und Tourismus Barbara Klepsch weiter.

Zuwendungen können nun auch TrĂ€ger von kleinen und mittleren kulturellen SpielstĂ€tten in den Bereichen Darstellende KĂŒnste und Musik erhalten, die im Haupterwerb Einzelunternehmer oder selbstĂ€ndige Angehörige der Freien Berufe sind. Voraussetzung ist, dass der Betrieb einer kulturellen SpielstĂ€tte ihr hauptsĂ€chlicher Unternehmenszweck ist, die SpielstĂ€tte mindestens 24 kulturelle Veranstaltungen pro Jahr vorweisen kann, die Veranstaltungen allgemein öffentlich zugĂ€nglich sind und die SpielstĂ€tte maximal 2.000 BesucherplĂ€tze (sitzend/stehend) besitzt.

Das Antragsverfahren und die Auszahlung erfolgt ĂŒber die SAB. Antragstellungen seitens der von Einzelpersonen betriebenen SpielstĂ€tten sind bei der SAB ab Anfang der 48. Kalenderwoche möglich. Alle ĂŒbrigen Antragsberechtigten können ihre AntrĂ€ge weiterhin fortlaufend einreichen.

AntrĂ€ge mit einem LiquiditĂ€tsbedarf fĂŒr 2020 können noch bis 31.12.2020 gestellt werden. AntrĂ€ge mit einem LiquiditĂ€tsbedarf fĂŒr das Jahr 2021 können ab 1. Januar 2021 bis zum 20. November 2021 gestellt werden.

Weitere Informationen zum Antragsverfahren erhalten Sie ĂŒber die Internetseite der SAB unter https://www.sab.sachsen.de/


Quelle: SĂ€chsisches Staatsministerium fĂŒr Kultur und Tourismus

 

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