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Freie Musikschulen können Corona-Hilfen beantragen

Ab dem 16. Juni 2021 können auch die freien Musikschulen und freiberufliche Anbieter von außerschulischem Musik- und Tanzunterricht im Freistaat Sachsen Corona-Hilfen beantragen. Das Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus stellt über die entsprechende Förderrichtlinie dafür rund 2 Mio. Euro zur Verfügung.

»Durch die Pandemie musste in den geförderten Musikschulen in Sachsen und bei zahlreichen freien und privaten Honorar-Lehrkräften sehr viel Unterricht ausfallen, wodurch sowohl für die Einrichtungen als auch für die Lehrkräfte hohe Einnahmeausfälle entstanden sind. Dies betrifft ebenso die Tanzpädagoginnen und -pädagogen, die auch an den Musikschulen tätig sind. Wir wollen mit der Förderrichtlinie finanzielle Engpässe überbrücken und die Existenz dieser wichtigen Anbieterinnen und Anbieter musisch-kultureller Bildung sichern und damit zum Fortbestand der vielfältigen Kulturlandschaft Sachsens beitragen«, betonte Kulturministerin Barbara Klepsch anlässlich des Antragsstarts.

Anträge für diese Förderung können bis zum 31. Juli 2021 bei der SAB gestellt werden.

Weitere Informationen zur Antragsstellung gibt es auf der Internetseite der SAB unter https://www.sab.sachsen.de/f%C3%B6rderprogramme/sie-ben%C3%B6tigen-hilfe-um-ihr-unternehmen-oder-infrastruktur-wieder-aufzubauen/rl-mutaco.jsp#tab_program_examples


Bereits im Jahr 2020 hat das Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus mit der Förderrichtlinie Musikschulen/Kulturelle Bildung jene Ausfälle teilweise ausgleichen und somit die wichtigen Strukturen musisch-kultureller Bildung erhalten können. So wurden 410.282 EUR für 36 Musikschulen und 832.435,40 EUR für 1.098 private und freie Anbieterinnen und Anbieter von außerschulischem Musikunterricht ausgezahlt.


Quelle: Sächsische Staatsministerin für Kultur und Tourismus

 

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