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Fortsetzung Förderprogramm „Vitale Dorfkerne und Ortszentren im ländlichen Raum“

Das Programm "Vitale Dorfkerne und Ortszentren im ländlichen Raum" wird fortgesetzt. Im Jahr 2020 stehen weitere 25 Millionen Euro für neue Projekte zur Aufwertung der Ortskerne in Dörfern und Kleinstädten im ländlichen Raum zur Verfügung. Der fünfte Aufruf für das Programm wurde am 10. Dezember 2019 gestartet.

Gefördert werden öffentliche Einrichtungen und dörfliche Begegnungszentren in bestehenden Gebäuden, Schulen und Kindertageseinrichtungen, multifunktionale Platzgestaltungen und die Beseitigung ruinöser Bausubstanz, Freizeiteinrichtungen sowie die Verbesserung bestehender Freibäder. Weiterhin können medizinische Einrichtungen einschließlich digitaler Rezeptsammelstellen, der Einzelhandel sowie Betriebsübernahmen in den Bereichen Gastronomie, Einzelhandel, Bäckereien und Fleischereien unterstützt werden.

"Die sehr positive Resonanz auf die bisherigen Aufrufe zeigt, dass die Gemeinden und der Freistaat Sachsen gemeinsam große Anstrengungen unternehmen, die Attraktivität des ländlichen Raums zu steigern. Das bestärkt uns, das Programm fortzuführen! So können zusätzliche Impulse für die Innenentwicklung in Dörfern und kleinen Städten im ländlichen Raum gegeben werden", sagte Staatsminister Thomas Schmidt. "Die Folgen des demografischen Wandels prägen leider so manchen Ortskern. Unser Ansatz ist es, unsere Dorfkerne lebendig zu gestalten – gefragt sind dabei generationenübergreifende Ideen für eine veränderte Nutzung von Gebäuden und für multifunktionale Einrichtungen, wobei bei allen baulichen Maßnahmen der Abbau von Barrieren eine wesentliche Rolle spielt."

Neu ist in diesem Aufruf, dass die Fördermittel in Höhe von 20 Millionen Euro Landkreisen einwohnerbezogen in fünf Teilbudgets zur Verfügung gestellt werden. Das heißt, jeweils zwei Landkreise verfügen über ein gemeinsames Budget zur Unterstützung von Vorhaben (Bautzen / Görlitz rund 4,35 Millionen Euro; Leipzig / Nordsachsen: 3,63 Millionen Euro; Erzgebirgskreis / Mittelsachsen rund 5,52 Millionen Euro; Meißen / Sächsische Schweiz-Osterzgebirge rund 3,35 Millionen Euro; Vogtlandkreis / Zwickau rund 3,16 Millionen Euro). Weitere fünf Millionen Euro stehen insgesamt für die in den Teilbudgets entstehenden Überhangprojekte zur Verfügung.

Die Förderung über die Förderrichtlinie "Ländliche Entwicklung" ist eine Ergänzung der regionalen LEADER-Entwicklungsstrategien, mit deren Hilfe die Regionen ebenfalls die bauliche Entwicklung ihrer Orte unterstützen können. Die Zuwendung für bauliche Maßnahmen beträgt mindestens 75 000 Euro und höchstens 2,5 Millionen Euro. Der Fördersatz liegt unter Beachtung des Beihilferechts bei maximal 75 Prozent. Bewerben können sich Projektträger aus den LEADER-Gebieten. Entsprechende Anträge können ab sofort bei den Bewilligungsbehörden der Landkreise eingereicht werden.

Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft

 

 

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