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»Sachsen hilft sofort« – Freistaat Sachsen unterstĂŒtzt sĂ€chsische Kleinunternehmen und Freiberufler mit Zuschussprogramm

Die Umsetzung der Bundes-Soforthilfen fĂŒr SoloselbststĂ€ndige, kleine Unternehmen, Freiberufler und Landwirte durch die LĂ€nder steht. Ab sofort (30.03.2020) können AntrĂ€ge ĂŒber die Website der SĂ€chsischen Aufbaubank fĂŒr in Sachsen ansĂ€ssige Unternehmen gestellt werden. Das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesfinanzministerium haben sich am Sonntag, 29.03.2020, mit den BundeslĂ€ndern auf den Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung geeinigt. Damit sind alle notwendigen Voraussetzungen fĂŒr die Beantragung und Auszahlung der vom Bund bereit gestellten Corona-Soforthilfen geschaffen.

'Sachsen hilft sofort', das ist das Programm mit dem kleine Unternehmen, Freiberufler und SelbststĂ€ndige kurzfristige UnterstĂŒtzung bekommen. Soforthilfe-Darlehen können jetzt mithilfe des Bundes mit einem Zuschussprogramm kombiniert werden. Damit können Unternehmen bzw. SelbststĂ€ndige aus allen Wirtschaftsbereichen mit bis zu fĂŒnf BeschĂ€ftigten einen einmaligen Zuschuss von bis zu 9.000 Euro fĂŒr drei Monate beantragen, Unternehmen mit bis zu zehn BeschĂ€ftigten können einen einmaligen Zuschuss von bis zu 15.000 Euro, ebenfalls fĂŒr drei Monate erhalten. Diese ZuschĂŒsse werden ab sofort von der SĂ€chsischen Aufbaubank umgesetzt und können sofort beantragt werden.

Wer kann wo einen Antrag stellen?

1. Antragsberechtigte:
Antragsberechtigt sind SoloselbststĂ€ndige, Angehörige der Freien Berufe und kleine Unternehmen einschließlich Landwirte mit bis zu 10 BeschĂ€ftigten (VollzeitĂ€quivalente), die wirtschaftlich am Markt als Unternehmen tĂ€tig sind. Sie mĂŒssen ihre TĂ€tigkeit von einer inlĂ€ndischen BetriebsstĂ€tte oder einem inlĂ€ndischen Sitz der GeschĂ€ftsfĂŒhrung aus ausfĂŒhren und bei einem deutschen Finanzamt angemeldet sein.

2. Umfang der Soforthilfe:
Die Soforthilfe dient der Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der Unternehmen und zur ÜberbrĂŒckung von akuten LiquiditĂ€tsengpĂ€ssen in Folge der Corona-Krise. Unternehmen bzw. SelbstĂ€ndige aus allen Wirtschaftsbereichen mit bis zu 5 BeschĂ€ftigten können einen einmaligen Zuschuss von bis zu 9.000 Euro fĂŒr drei Monate beantragen, Unternehmen mit bis zu 10 BeschĂ€ftigten einen einmaligen Zuschuss von bis zu 15.000 Euro, ebenfalls fĂŒr drei Monate.

3. Nachweis des LiquiditÀtsengpasses durch Corona-Krise:
Der Antragsteller muss versichern, dass er durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist. Antragstellende Unternehmen dĂŒrfen sich nicht bereits am 31.12.2019 in finanziellen Schwierigkeiten befunden haben.

4. Antrags- und Auszahlungsfrist:
Die AntrĂ€ge können bei der SĂ€chsischen Aufbaubank Förderbank, Pirnaische Straße 9, 01069 Dresden als der zustĂ€ndigen Bewilligungsstelle bis spĂ€testens 31.05.2020 online gestellt werden  (www.sab.sachsen.de). Das Soforthilfe-Programm verzichtet bewusst auf ein bĂŒrokratisches Antragsverfahren, um eine rasche und unbĂŒrokratische Auszahlung zu gewĂ€hrleisten. Falschangaben können den Tatbestand des Subventionsbetrugs erfĂŒllen und zu entsprechenden strafrechtlichen Konsequenzen fĂŒhren.

5. Kumulierung mit anderen Beihilfen und steuerliche Relevanz:
Eine Kumulierung mit anderen Hilfen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ist grundsĂ€tzlich möglich. Eine Überkompensation ist aber zurĂŒckzuzahlen. Damit der Zuschuss jetzt, wenn es wichtig ist, in vollem Umfang den Unternehmen zu Gute kommt, wird er bei den Steuervorauszahlungen fĂŒr 2020 nicht berĂŒcksichtigt. Zwar ist der Zuschuss grundsĂ€tzlich steuerpflichtig, aber das wirkt sich erst dann aus, wenn die SteuererklĂ€rung fĂŒr 2020 eingereicht werden muss, also frĂŒhestens im nĂ€chsten Jahr. Nur wenn im Jahr 2020 ein positiver Gewinn erwirtschaftet wurde, wird dann auf den Zuschuss der individuelle Steuersatz fĂ€llig.

Die aktuellsten Informationen zum Thema und die Antragsformulare finden Sie immer auf: https://www.coronavirus.sachsen.de

Hinweis: Die Server der SAB sind derzeit an der Leistungsgrenze. Die SAB bittet um VerstĂ€ndnis, dass es etwas lĂ€nger dauern kann. Der Bund stellt ausreichend finanzielle Mittel zur VerfĂŒgung, AntrĂ€ge können daher auch in den kommenden Tagen problemlos gestellt werden.

Quelle: SĂ€chsisches Staatsministerium fĂŒr Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

 

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