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Ansiedlung der LUA in Bischofswerda

   
  In der neuen Landesuntersuchungsanstalt für Gesundheits- und Veterinärwesen (LUA) werden künftig über 300 Angestellte arbeiten. Ministerpräsident Michael Kretschmer informiert sich vor Ort über die Planungen.  
     
Im Gewerbe- und Industriegebiet Bischofswerda Nord 2 entsteht die neue Landesuntersuchungsanstalt für Gesundheits- und Veterinärwesen (LUA). Gemeinsam mit Ministerpräsident Michael Kretschmer, Oberbürgermeister Professor Dr. Holm Große und Landrat Michael Harig besichtigte Landtagsabgeordnete Patricia Wissel am 26. Januar 2022 das zukünftige Gelände.

„Die Ansiedlung der Landesuntersuchungsanstalt in Bischofswerda ist eine wichtige und richtige Entscheidung - sie stärkt unseren ländlichen Raum als attraktiven Arbeits- und Wohnraum. Gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land zu schaffen ist oberstes Ziel unseres Ministerpräsidenten Michael Kretschmer. Mein Dank gilt ganz besonders Oberbürgermeister Prof. Dr. Holm Große, den Stadträten und Ministerpräsident Michael Kretschmer, die sich mit großem Engagement dafür eingesetzt haben, dass die Landesuntersuchungsanstalt in Bischofswerda entstehen kann. Es wird die modernste Einrichtung dieser Art in ganz Deutschland sein - das ist für die Stärkung und Weiterentwicklung unserer Oberlausitzer Region eine große Chance.", so Landtagsabgeordnete Patricia Wissel.

In den kommenden Jahren entsteht im Gewerbegebiet in der Geislinger Straße ein Neubaukomplex. Bereits 2023 könnte mit der Baumaßnahme begonnen werden, der vollständige Umzug könnte bis 2027 abgeschlossen sein. Die Kosten für das Projekt belaufen sich auf 165 Millionen. Unterstützt wird das Vorhaben durch Bundesmittel des Strukturwandels. Im Herbst 2020 hat das Sächsische Kabinett den LUA-Neubau in Bischofswerda beschlossen. Vorausgegangen war eine langfristige und sorgfältige Standortauswahl für die Umsiedlung der Landesuntersuchungsanstalt. Die Stadt Bischofswerda konnte sich dabei unter zehn Standort-Optionen durchsetzen.

Foto: Sächsische Staatskanzlei

26.01.2022

 

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