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Zeugnisverweigerungsrecht fĂŒr staatlich anerkannte Sozialarbeiter und SozialpĂ€dagogen

Auf der Tagesordnung der Plenarsitzung am 15. MĂ€rz 2023 stand der gemeinsame Antrag der Koalitionsfraktionen ,Zeugnisverweigerungsrecht fĂŒr staatlich anerkannte Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sowie SozialpĂ€dagoginnen und SozialpĂ€dagogen schaffen'.

Das TĂ€tigkeitsfeld von SozialpĂ€dagogen und Sozialarbeitern ist sehr umfangreich. Daher kann die Vielzahl der TĂ€tigkeiten von Sozialer Arbeit nicht in GĂ€nze unter den besonderen Schutz des Zeugnisverweigerungsrechts gestellt werden. Dies wĂŒrde die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden unangemessen beeintrĂ€chtigen.

„Um die wichtige Aufgabe der Sozialen Arbeit zu schĂŒtzen und zu unterstĂŒtzen, sprechen wir uns als CDU-Fraktion dafĂŒr aus, SozialpĂ€dagogen und Sozialarbeitern unter klar definierten Kriterien ein Zeugnisverweigerungsrecht einzurĂ€umen. Mein Dank, Respekt und WertschĂ€tzung gilt den Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern sowie den SozialpĂ€dagoginnen und SozialpĂ€dagogen, die sich dieser Wissenschaft und Profession verschrieben haben und diese mit Herzblut ausĂŒben.", so Patricia Wissel MdL in ihrer Plenarrede.

Dem gemeinsamen Antrag der Regierungsfraktionen wurde zugestimmt und die Staatsregierung gebeten, sich mit einer Initiative im Bundesrat dafĂŒr einzusetzen, dass Sozialarbeiter und SozialpĂ€dagogen ein Zeugnisverweigerungsrecht, unter klar definierten Voraussetzungen, eingerĂ€umt und eine entsprechende Änderung in der Strafprozessordnung vorgenommen wird.

16.03.2023

 

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