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Wir helfen den Helfern!

Gesetz zum Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz modernisiert
 
   
     
     
Am 13.12.2023 hat der Landtag die Novelle des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (BRKG) verabschiedet. Mit ihm werden die Regelungen in diesem Bereich auf bereits gutem Niveau verbessert und auch die Erkenntnisse aus den Waldbränden des Jahres 2022 eingearbeitet.

Dazu sagt die Beauftragte für den Brandschutz und Feuerwehrfrau Kerstin Nicolaus: „Wir als CDU helfen den Helfern! Wir sind dankbar, für den täglichen Einsatz der Retter und halten ihnen den Rücken frei. Deshalb modernisieren wird das Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz. Jetzt haben wir das Gesetz um die Erkenntnisse aus den Waldbränden des Jahres 2022 erweitert. Außerdem ist die Bedeutung des Schutzes kritischer Infrastruktur durch dessen ausdrückliche Aufnahme in das Gesetz gestärkt worden.“ „Mit der Einführung der Kategorie Großschadenslage wird eine wichtige Lücke zwischen der gemeindlichen Feuerwehrlage und der Katastrophenlage geschlossen. Künftig kann der Landkreis das Vorliegen einer Schadenslage über mehrere Gemeinden feststellen und somit die Führung des Einsatzes übernehmen. Außerdem ist für uns die Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule in Nardt von enormer Bedeutung und wir möchten diese Ausbildungsstätte stärken“, erklärt Nicolaus. Die CDU-Feuerwehrfrau sagt: „Die Engagierten der Berg- und Wasserrettung werden durch das Gesetz mit ihren Kollegen des Brand- und Katastrophenschutzes gleichgestellt. Mit einer gesetzlichen Regelung zur ‚Organisierten Ersten Hilfe‘ wird eine rechtliche Grundlage geschaffen, eine qualifizierte Erstversorgung vor dem Eintreffen des Rettungsdienstes in einem Landkreis zu organisieren.“

13.12.2023

 

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