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UnterstĂŒtzung fĂŒr SĂ€chsischen Mittelstand in der Energiepreiskrise

Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Sachsen, die von der Energiepreiskrise besonders betroffen sind, erhalten eine Förderung. Die Antragstellung fĂŒr das HĂ€rtefallprogramm soll bei der SĂ€chsischen Aufbaubank (SAB) voraussichtlich ab Mitte April 2023 möglich sein.

Im Rahmen der Förderrichtlinie ,HĂ€rtefallhilfen Energie KMU Sachsen' wurden zwei Module konzipiert: Kleine und mittlere Unternehmen, die zwischen Juli und Dezember 2022 von besonders hohen Preissteigerungen betroffen waren, sollen pauschale UnterstĂŒtzungszahlungen von einem Zwölftel der Energiekosten 2022 erhalten. ErgĂ€nzend können KMU, die durch die Kostensteigerungen in ihrer Existenz gefĂ€hrdet sind, 80 Prozent der Energiekosten im Leistungszeitraum als Förderung beziehen.

Die SĂ€chsische Aufbaubank stellt eine Online-Berechnungshilfe zur VerfĂŒgung, mit deren Hilfe Unternehmen ihre Antragsberechtigung sowie die Höhe der UnterstĂŒtzungsleistung ermitteln können. AusfĂŒhrliche Informationen dazu enthĂ€lt der Link: https://www.sab.sachsen.de/f%C3%B6rderrichtlinie-h%C3%A4rtefallhilfen-energie-f%C3%BCr-unternehmen

Hintergrund:

In die Verhandlungen ĂŒber das HĂ€rtefallprogramm KMU mit dem Bund waren alle BundeslĂ€nder einbezogen. Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat am 1. MĂ€rz 2023 einen ersten Teilbetrag von 400 Millionen Euro freigegeben. Davon stehen knapp 20 Millionen Euro fĂŒr Sachsen zur VerfĂŒgung. Die Richtlinie fĂŒr das Programm »HĂ€rtefallhilfen Energie KMU Sachsen« wurde am 6. MĂ€rz 2023 vom Kabinett beschlossen. Am 16. MĂ€rz hat der Freistaat Sachsen die Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund gezeichnet.

Quelle: SĂ€chsisches Staatsministerium fĂŒr Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

06.04.2023

 

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