
Kunst- und Kulturprojekte im ländlichen Raum werden gefördert
"Die Kulturstiftung Sachsen fördert auch dieses Jahr wieder im Bereich Kunst und Kultur Kleinprojekte von 500 bis 5.000 Euro. Die Oberlausitz prägt eine lebendige, bunte und beeindruckende Kunst- und Kulturvielfalt. Ich freue mich, dass die Förderung der Kulturstiftung die Kunst- und Kulturszene in unserer Region unterstützt.", so Patricia Wissel MdL.
Ab 30. Januar 2023 können die Anträge für Projekte über ein Onlineformular gestellt werden. Ausführliche Informationen enthält der Link:
https://www.kdfs.de/foerderung/programmfoerderung/kleinprojektefonds
Informationen zum Förderprogramm und zur Antragstellung erhalten Sie gern über mein Wahlkreisbüro, Telefon: 03594 71 75 62.
Übersicht Kleinprojektefonds Sachsen
Was wird gefördert?
- Kleinere Kunst- und Kulturprojekte in ländlichen Regionen Sachsens
- Vorhaben lokaler Akteure für ein lokales Publikum
- Theateraufführungen, Konzerte und Lesungen über Ausstellungen und künstlerische Workshops
- Kulturprogramme bei kleineren Stadt- oder Dorffesten
Wer wird gefördert
- jede natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz in Sachsen
- pro Kalenderjahr kann maximal ein Kleinprojekt pro Antragsteller gefördert werden
Förderhöhe
- bis zu 100 % der Gesamtausgaben
- max. 5.000 Euro
- in begründeten Ausnahmefällen ist eine Fördersumme bis max. 10.000 Euro möglich
- zuwendungsfähige Ausgaben wie Sach- und Honorarkosten, die im Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen
- auch Anschaffungskosten sind zuwendungsfähig, wenn diese zur Durchführung des Vorhabens unbedingt notwendig sind und eine nachhaltige Nutzung gewährleistet ist
- der Nachweis von Eigenmitteln ist wünschenswert, aber nicht zwingend
Förderart
- Zuwendung als nichtrückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung - feststehender, unveränderlicher Betrag
- bei der Anteilsfinanzierung wird ein festgelegter prozentualer Anteil der Gesamtausgaben eines Projektes gefördert
05.01.2023
Â
Zurück zur Übersicht