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Schulsozialarbeit in Sachsen wird weiter ausgebaut

Das SĂ€chsische Kabinett hat am 06. MĂ€rz 2018 die Änderung der Förderrichtlinie „Schulsozialarbeit“ beschlossen. Diese tritt rĂŒckwirkend zum 1. Januar 2018 in Kraft. Damit wird ein Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen zur Novelle des SĂ€chsischen Schulgesetzes umgesetzt, der im April vergangenen Jahres vom Landtag beschlossen wurde.

Landtagsabgeordnete Patricia Wissel begrĂŒĂŸt den Beschluss: „Mit der neuen Förderrichtlinie 'Schulsozialarbeit' unterstĂŒtzen wir maßgeblich unsere Oberschulen. So können an jeder sĂ€chsischen Oberschule in öffentlicher TrĂ€gerschaft mit Beginn des Schuljahres 2018/2019 Schulsozialarbeiter tĂ€tig sein.“

Um den Ausbau der Schulsozialarbeit im Freistaat Sachsen quantitativ und qualitativ voranzutreiben und ihre fachliche Weiterentwicklung zu unterstĂŒtzen, wurde Anfang 2017 das Landesprogramm „Schulsozialarbeit“ auf Grundlage der gleichnamigen Förderrichtlinie aufgelegt.

„Mit der Änderung der Richtlinie geben wir dem Landesprogramm Schulsozialarbeit nun nochmal einen krĂ€ftigen Schub! Der Ausbau erfolgt zusĂ€tzlich zum bereits bestehenden Landesprogramm. Ein besonderer Fokus liegt auf den Oberschulen in öffentlicher TrĂ€gerschaft“, erklĂ€rte Staatsministerin Barbara Klepsch. „Das heißt, es wird selbstverstĂ€ndlich keine KĂŒrzungen bei allen anderen allgemeinbildenden Schulen geben. Im Gegenteil: Wir wollen ab dem Jahr 2019 die bisher eingesetzten Mittel auf immerhin 30,5 Millionen Euro verdoppeln. Wir wollen eine personelle und fachliche KontinuitĂ€t im Angebot von Schulsozialarbeit erreichen und gehen damit einen weiteren Schritt zur StĂ€rkung der Schulsozialarbeit an Oberschulen in öffentlicher TrĂ€gerschaft“, so die Ministerin.

Ab Beginn des nĂ€chsten Schuljahres 2018/19 werden vor diesem Hintergrund an allen 279 sĂ€chsischen Oberschulen in öffentlicher TrĂ€gerschaft eine oder mehrere FachkrĂ€fte in einem Gesamtumfang von mindestens 1,0 VollzeitĂ€quivalenten tĂ€tig sein. Der Freistaat Sachsen trĂ€gt die vollen Personalkosten fĂŒr die Schulsozialarbeiter.

Ab dem Jahr 2019 sollen jĂ€hrlich 30,5 Millionen Euro fĂŒr Schulsozialarbeit im Freistaat Sachsen investiert werden. Damit wird das bisherige Landesprogramm im Umfang von 15 Millionen Euro pro Jahr im aktuellen Doppelhaushalt in Zukunft mehr als verdoppelt.

Damit der Ausbau der Schulsozialarbeit nicht zu einer bĂŒrokratischen Belastung fĂŒr die Kommunen wird, wurde das Antragsverfahren stark vereinfacht und damit eine zentrale Forderung der Landkreise und Kreisfreien StĂ€dte umgesetzt.

„FĂŒr mein Haus, aber auch fĂŒr mich persönlich, ist der Ausbau der Schulsozialarbeit in Sachsen ein wichtiges jugendpolitisches Anliegen. Mit der Novelle werden neue MaßstĂ€be fĂŒr die Fortschreibung der Schulsoziarbeit in ganz Sachsen und fĂŒr die praktische Umsetzung vor Ort in den Kommunen und Landkreisen gesetzt“, sagte die Ministerin abschließend.

Hintergrundinformation:
Das SĂ€chsische Staatsministerium fĂŒr Soziales und Verbraucherschutz unterstĂŒtzt mit Landesmitteln aus der Jugendhilfe die Landkreise und Kreisfreien StĂ€dte dabei, bedarfsgerechte Schulsozialarbeit anzubieten. Die Schule ist fĂŒr junge Menschen der zentrale Lern- und Lebensort. Hier können Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter eine professionelle Beratung und Hilfe zur BewĂ€ltigung von Krisen- und Konfliktsituationen bieten. Sie unterstĂŒtzen junge Menschen sowohl bei ihrer Persönlichkeitsentwicklung als auch dabei, den Schulabschluss zu erlangen und eine anschließende Berufsausbildung zu planen.

In Umsetzung der Schulgesetznovelle und des entsprechenden Entschließungsantrags der Regierungsfraktionen sollen an jeder Oberschule in öffentlicher TrĂ€gerschaft kĂŒnftig ein Schulsozialarbeiter tĂ€tig werden.

Die Oberschulen sind wesentlicher Bestandteil des sĂ€chsischen Bildungssystems und spielen bei der Ausbildung von zukĂŒnftigen FachkrĂ€ften eine entscheidende Rolle. Vor allem Handwerksbetriebe und mittelstĂ€ndische Unternehmen rekrutieren aus Oberschulen die Mehrzahl ihrer Auszubildenden und bieten somit einen Einstieg in das Berufsleben.

Nach Angaben der Bewilligungsbehörde, dem Kommunalen Sozialverband Sachsen, sind derzeit an 418 Schulen Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter mit insgesamt 362,58 VollzeitÀquivalenten tÀtig.

Mit dem Landesprogramm Schulsozialarbeit sind folgende Zielstellungen verbunden:
* UnterstĂŒtzung der örtlichen TrĂ€ger der öffentlichen Jugendhilfe bei der quantitativen und qualitativen Weiterentwicklung des Aufgabenbereiches als Beitrag zu einer langfristigen, kontinuierlichen Schulsozialarbeit,
* GewĂ€hrleistung des Zugangs fĂŒr immer mehr junge Menschen zu niedrigschwelligen Beratungs- und UnterstĂŒtzungsangeboten der Kinder- und Jugendhilfe durch die am zentralen Lern- und Lebensort Schule verorteten Angebote und
* Verbesserung der Umsetzung der Ziele von Schulsozialarbeit nach § 13 Absatz 1 in Verbindung mit § 11 Absatz 3 Nummer 6 SGB VIII im Freistaat Sachsen.


Quelle: SĂ€chsisches Staatsministerium fĂŒr Soziales und Verbraucherschutz

 

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