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Neue Hilfsprogramme für Landwirte aufgelegt

 

Das Sächsische Kabinett hat auf seiner Sitzung am 7. Dezember 2016 zwei Förderrichtlinien verabschiedet, durch die sächsische Landwirte bei der Bewältigung ihrer immer noch schwierigen Lage, insbesondere auf dem Milchmarkt, unterstützt werden sollen.
Mit diesen zwei neuen Maßnahmen ergänzt der Freistaat Sachsen die von der EU und dem Bund aufgelegten Hilfsprogramme und leistet einen eigenen Beitrag zur besseren Bewältigung der aktuell schwierigen Situation.


Über die Richtlinie Rettungsbeihilfen (RH/2017) sollen künftig auch Unternehmen, die aufgrund außergewöhnlicher und unvorhersehbarer Umstände mit einem akuten Liquiditätsbedarf konfrontiert sind, unterstützt werden. In diesen Fällen können den betroffenen Landwirten über die Sächsische Aufbaubank öffentliche Darlehen oder Landesbürgschaften als Rettungsbeihilfen bzw. als vorübergehende Umstrukturierungsbeihilfen gewährt werden. Die Rettungsbeihilfen haben eine Laufzeit von bis zu sechs Monaten. Im Einzelfall können Bürgschaften in Höhe von bis zu 80 Prozent bis zu einer Darlehenshöhe von 1,5 Millionen Euro ausgereicht werden. Bei vorübergehenden Umstrukturierungsbeihilfen mit einer Laufzeit von bis zu 18 Monaten sind Darlehen bis 500 000 Euro bzw. Bürgschaften bis zu 400 000 Euro möglich. Die Fördermaßnahme ist nicht befristet und auf alle Bereiche der Landwirtschaft ausgerichtet, um damit auch bei künftigen Krisen Landwirten bei der Überwindung akuter Liquiditätsengpässe helfen zu können.

Eine zweite befristete Hilfsmaßnahme hat das Kabinett mit einem Programm zur Stilllegung der Milchproduktion einzelner Betriebe beschlossen. Für die Jahre 2017 und 2018 sollen insgesamt bis zu 3,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Vorgesehen sind im Rahmen der Richtlinie Stilllegung Milchproduktion (SMP/2017) Beihilfen an landwirtschaftliche Haupterwerbsbetriebe mit 20 und mehr Milchkühen in Höhe von 500 Euro pro Kuh als einmalige Zahlung für die endgültige, vollständige und unwiderrufliche Stilllegung der Milchproduktion. Je Betrieb können maximal 30 000 Euro gezahlt werden. Die bis 2018 befristete Richtlinie steht allerdings noch unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission. Erst nach dieser Genehmigung können Anträge zur zukünftigen Stilllegung der Milchproduktion bei der Sächsischen Aufbaubank gestellt werden.
 

Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft

 

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