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Jubiläum 500 Jahre Reformation in Sachsen

Sehr würdevoll wurde die Eröffnung des Jubiläumsjahres „500 Jahre Reformation“ am 06. Januar 2017 im Dom St. Petri zu Bautzen begangen. Erzbischof Dietrich Brauer aus Moskau, Landesbischof Dr. Carsten Rentzing aus Dresden, Pfarrer Christian Tiede aus Bautzen und Bischof Heinrich Timmerevers aus Dresden nahmen mit vielen weiteren Gästen aus der Politik - darunter Ministerpräsident Stanislaw Tillich, Vertreter der Sächsischen Staatsregierung und Abgeordnete des Sächsischen Landtages - teil. Als Oberlausitzer Abgeordnete begrüßte es Patricia Wissel MdL sehr, dass der Ökumenische Festgottesdienst in Bautzen, im Dom St. Petri – der ältesten und größten Simultankirche Deutschlands - stattfand.

Bei einem anschließenden Empfang im Burgtheater Bautzen sagte Ministerpräsident Stanislaw Tillich, „2017 steht nicht nur in Sachsen, sondern bundesweit im Zeichen des Reformationsjubiläums.“ Gerade für den Freistaat werde das Jubiläum in diesem Jahr ein wichtiges Thema sein, da Sachsen durch die Reformation sehr geprägt worden sei. Tillich erinnerte auch daran, dass hier zahlreiche wichtige Reformationsorte liegen.

Zugleich warb er mit Blick auf St. Petri für pragmatische Lösungen, gegenseitige Rücksichtnahme und Respekt. Die Kirche sei ein wunderbares Beispiel dafür. Tatsächlich teilen sich Katholiken und Lutheraner bereits seit Jahrhunderten das Gotteshaus St. Petri.

Tillich betonte: „Die Reformation in der Lausitz kann auch heute noch ein Signal sein für unmittelbare Koexistenz, ja mehr noch: für Glaube und Toleranz. Denken wir also nicht mehr in den Kategorien von ´altem´ oder ´neuem´ Glauben, sondern orientieren wir uns an pragmatischen Lösungen wie in St. Petri.“

Ausdrücklich hob er den Wert der Religionsfreiheit in Deutschland hervor.„Die Religionsfreiheit ist der Garant für eine freie Religionsausübung. Nutzen wir sie, achten wir sie, schützen wir sie. Suchen wir also immer wieder das Verbindende und nicht das Trennende – als Christen untereinander, mit Andersgläubigen, aber auch mit Nichtgläubigen.“

Quelle: Sächsische Staatskanzlei

 

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