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Informationsbroschüre ‚Asylbewerber und Flüchtlinge im Freistaat Sachsen‘

Die aktuelle Informationsbroschüre ‚Asylbewerber und Flüchtlinge im Freistaat Sachsen‘ der Sächsischen Staatskanzlei enthält neben bereits bekannten Ausführungen auch neue Hintergründe zur Asylpolitik.

Der Freistaat Sachsen, konkret die Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Chemnitz, besaß bis Ende letzten Jahres die Sonderzuständigkeit für Asylbewerber aus Tunesien. Seit dem 01.01.2015 teilt sich Sachsen diese Zuständigkeit mit Baden-Württemberg. Damit reduziert sich die Zuwanderung von Asylbewerbern aus Tunesien.

Broschüre ‚Asylbewerber und Flüchtlinge im Freistaat Sachsen‘

 

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