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Förderung für den ländlichen Raum

   
  Mitglied des Ausschusses für Umwelt und Landwirtschaft, Patricia Wissel MdL im Gespräch mit dem Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft
Thomas Schmidt
 
     

Die vom Sächsischen Kabinett im Dezember letzten Jahres verabschiedete Förderrichtlinie LEADER stellt für die zukünftige Förderung des ländlichen Raums eine wichtige Grundlage dar. Die Förderung setzt sich aus Programmen der EU, des Bundes und aus Landesmitteln zusammen, insgesamt stehen dafür 1,1 Milliarden Euro zur Verfügung.

Die Palette der Möglichkeiten ist vielseitig und reicht von kommunaler Infrastruktur bis zur Unterstützung des Umbaus leer stehender Gebäude, zum Beispiel als Wohnraum für junge Familien oder für Einrichtungen der Grundversorgung. Darüber hinaus werden beispielsweise auch Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe sowie in die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte unterstützt. Ebenso können Waldumbau, der forstwirtschaftliche Wegebau sowie die Einrichtung und Verbesserung von Waldbrandüberwachungssystemen gefördert werden.

Mit den neuen Förderrichtlinien wurden auch grundlegende Vereinfachungen geschaffen. So ist künftig der Beginn der Maßnahmen bereits ab Antragstellung möglich, ohne dass die Bewilligung abgewartet werden muss. Für Projekte, die private Personen oder Unternehmen durchführen, entfallen auch die sonst bei der Vergabe öffentlicher Aufträge geltenden Vorschriften.

Detaillierte Informationen erhalten sie auf der Internetseite des Sächsischen Ministeriums für Umwelt und Landwirtschaft: www.smul.sachsen.de

 

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