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Deutsch-Tschechischer Polizeivertrag tritt in Kraft

Ab dem 01. Oktober 2016 tritt der neue Deutsch-Tschechische Polizeivertrag in Kraft. Das Abkommen verbessert die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den Polizei- und Zollbehörden beider Länder. So können Polizeibeamte künftig bei gemeinsamen Einsätzen Hoheitsrechte auf beiden Seiten der Grenze ausüben. Dazu gehören Identitätsfeststellungen oder vorläufige Festnahmen. Die Zusammenarbeit gilt auch bei Ordnungswidrigkeiten. So ist ein polizeilicher Informationsaustausch künftig in den Fällen möglich, die in einem Staat als Straftat und in dem anderen als Ordnungswidrigkeit gelten.

Der neue Deutsch-Tschechische Polizeivertrag ist besonders für Sachsen von großer Bedeutung. Immerhin fallen mit 450 Kilometern mehr als die Hälfte der gesamten Länge der deutsch-tschechischen Grenze auf sächsisches Territorium. Es werden größere Handlungsspielräume zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität sowie bei der Gefahrenabwehr geschaffen. Schwerpunkt der Kooperation wird der Kampf gegen Wohnungseinbruchdiebstahl und Rauschgiftdelikte, insbesondere Crystal Meth, sein. Künftig werden gemeinsame Streifen unter Leitung eines Beamten des jeweiligen Gebietsstaates einfacher und effizienter. Außerdem wird der grenzüberschreitende Einsatz von Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugen erleichtert.

 

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