Pressemitteilungen

 

Zurück zur Übersicht
Aktuelles »

CDU-Landtagsfraktion beschließt Eckwerte zum Doppelhaushalt 2015/2016 und Positionspapier zur Asyl- und Flüchtlingspolitik

Auf ihrer Klausurtagung am 22./23. Januar 2015 in Meißen hat die CDU-Landtagsfraktion ihre Eckwerte zum Doppelhaushalt 2015/2016 beschlossen. Als Vorlage diente der Entwurf der Sächsischen Staatsregierung aus der vergangenen Woche. Der Haushalt wird am 5. Februar im Sächsischen Landtag eingebracht und soll in der letzten Aprilwoche dieses Jahres im Plenum verabschiedet werden.

Außerdem hat die CDU-Landtagsfraktion ein Positionspapier mit dem Titel „Gerechtigkeit und Transparenz – Herausforderungen der Asyl- und Flüchtlingspolitik meistern“ auf der Klausurtagung verabschiedet. Dazu erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion Christian Piwarz:

„Das Positionspapier ist ein klares Bekenntnis zum deutschen Asylrecht und unterstreicht unsere Forderung, geltende Gesetze strikt einzuhalten. Das bedeutet, dass wir politisch Verfolgten, die Schutz benötigen, diesen Schutz auch gewähren. Gleichzeitig müssen jene konsequent zurückgeführt werden, deren Asylantrag abgelehnt wurde. Außerdem wollen wir auf Bundesebene dafür werben, dass Tunesien als sicheres Herkunftsland eingestuft wird. Die CDU-Landtagsfraktion vertritt zudem die Position, dass allen Menschen, die längerfristig in Sachsen bleiben, eine zeitnahe Integration ermöglicht wird. Asylbewerber sollten die deutsche Sprache erlernen können. Zudem muss die Integration von Asylbewerberkindern in Kindertageseinrichtungen begleitet und schulpflichtigen Kindern Bildungschancen sowie sonstige Maßnahmen zur sozialen Teilhabe geboten werden.“


Eckwertebeschluss zum Doppelhaushalt 2015/2016

Der Doppelhaushalt 2015/2016 stellt den ersten Haushalt nach Verankerung des Neuverschuldungsverbotes in der Sächsischen Verfassung dar.

Nachhaltige Politik setzt generationengerechte Finanzen voraus. Einerseits profitieren wir von den Früchten der soliden Finanzpolitik der vergangenen Jahre. Andererseits gilt es, den Freistaat für kommende Herausforderungen zu rüsten. Aus diesem Grund müssen wir bei den Verhandlungen nicht nur die Jahre 2015 und 2016, sondern auch die Einnahme- und Ausgabenperspektiven bis zum Ende des Jahrzehnts im Blick behalten.

Deshalb beschließt die Fraktion als Grundsätze für die kommenden Verhandlungen zum Doppelhaushalt 2015/16:

1. Der Doppelhaushalt 2015/2016 ist ohne Neuverschuldung aufzustellen. An einer konstanten Tilgung von 75 Mio. € p.a. wird festgehalten. Die Zuführungen an den Generationenfonds sind beizubehalten, denn sie setzen die Verfassungsänderung um und dienen der Generationengerechtigkeit sowie der Haushaltsklarheit und -wahrheit. Die Zuführungen sind ein wichtiges Vorsorgeelement.

2. Für die Haushaltsjahre 2015/2016 wird eine möglichst hohe Investitionsquote zum weiteren Aufbau des Landes angestrebt, die konsumtiven Ausgaben sind nicht weiter zu steigern.

3. Es erfolgt eine Zuführung von mindestens 400 Mio. € aus 2014 an den Zukunftssicherungsfonds. Entnahmen hieraus ab 2017 können erst bei Vorlage eines Verwendungskonzeptes und Zustimmung des HFA nach vorheriger Beschlussfassung in der Fraktion erfolgen.

4. Die CDU-Fraktion setzt im Doppelhaushalt 2015/2016 die Schwerpunkte auf Bildung, Innere Sicherheit und eine moderne Infrastruktur (Digitalisierung) sowie die Sicherung einer leistungsfähigen Krankenhausstruktur im Freistaat Sachsen. Des Weiteren sichern wir die prioritären Maßnahmen des Koalitionsvertrages finanztechnisch ab.

5. Die Haushaltsausgleichrücklage dient grundsätzlich zur Abdeckung konjunktureller Schwankungen. Sie ist kein Mittel zum Haushaltsausgleich in guten Jahren. Steuermehreinnahmen werden zur Auffüllung der Haushaltsausgleichsrücklage verwendet, um dem verfassungsrechtlichen Neuverschuldungsverbot nachzukommen.

6. Die Staatsregierung wird aufgefordert, spätestens mit dem Entwurf für den Doppelhaushalt 2017/18 wieder einen strukturell ausgeglichenen Haushaltsentwurf vorzulegen. Gegebenenfalls notwendige Strukturanpassungen sind im Doppelhaushalt 2017/18 vorzusehen.

7. Am Gleichmäßigkeitsgrundsatz im Rahmen des kommunalen Finanzausgleiches wird grundsätzlich festgehalten.



Herausforderungen der Asyl- und Flüchtlingspolitik


Die CDU-Fraktion des Sächsischen Landtages sieht folgende wesentliche Handlungsfelder:

1. Die steigende Anzahl von Flüchtlingen und Asylbewerbern in die Europäische Union ist Aufgabe aller Mitgliedstaaten (Dublin III-Verordnung). Die Umsetzung des Dubliner Übereinkommens zur Anwendung des Konzepts „Sicherer Drittstaat“ ist durch die Bundesregierung einzufordern. Hierfür ist es auch unabdingbar, dass die europäischen Standards für Unterbringung und Asylverfahren in den Mitgliedstaaten eingehalten werden. Wir fordern die Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass alle Mitgliedstaaten die nach europäischem Recht geltenden Zuständigkeiten konsequent einhalten.

2. Das BAMF muss die im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD getroffene Vereinbarung, dass die Bearbeitungsdauer von Asylanträgen bei den Asylverfahren bis zum Erstentscheid drei Monate nicht übersteigen soll, zügig umsetzen. Die getroffenen Personalmaßnahmen sind ein erster wichtiger Schritt, dieses Ziel zu erreichen. Die CDU-Fraktion fordert, die Stellenbesetzungen zeitnah vorzunehmen und die Personalverstärkungsmaßnahmen regelmäßig auf ihre Auskömmlichkeit zu überprüfen. Die Entscheidung des Deutschen Bundestages, die Westbalkanstaaten Bosnien und Herzegowina, die ehemaligen jugoslawische Republiken Mazedonien und Serbien als sichere Herkunftsländer einzustufen, ist eine wichtige Voraussetzung, Asylanträge ohne Aussicht auf Erfolg von Angehörigen dieser Länder schneller bearbeiten und entscheiden zu können.

3. Die CDU-Fraktion begrüßt, dass das BAMF die Forderung von Staatsminister Ulbig MdL umsetzt und für Asylbewerber aus Tunesien auch andere Kontingentländer außer Sachsen festgelegt hat.

4. Wir fordern die Staatsregierung auf, sich gegenüber dem Bund für die Anerkennung von Tunesien als sicheres Herkunftsland einzusetzen und dafür die politischen Mehrheiten zu schaffen.

5. Die CDU-Fraktion fordert die Staatsregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass der Bund zur Zahlung der Unterbringungskosten verpflichtet ist, wenn nicht binnen drei Monaten über einen Asylantrag entschieden wurde.

6. Integration gelingt nur mit der Bevölkerung – nie gegen sie. Nur transparentes und konsequentes Handeln auf allen Ebenen wird Vorurteile gegenüber Flüchtlingen und Asylbewerbern abbauen. Entscheidungen und Maßnahmen der öffentlichen Verwaltung, beispielsweise geplante Standorte, müssen im Vorfeld den Bürger in geeigneter Weise bekanntgemacht und deren Fragen beantwortet werden. Dazu gehört auch Aufklärung über den unterschiedlichen Status von Zuwanderern, Flüchtlingen und Asylbewerbern. Hierfür gilt es, geeignete Veranstaltungsformate umzusetzen, die breite Teile der Bevölkerung erreichen. Wir befürworten, dass auch in den Landkreisen flächendeckend Kommunikationsstrukturen geschaffen werden, die jede betroffene Kommune von Anfang an in die Entscheidungsprozesse einbindet und die der gesamtgesellschaftlichen Verantwortung des Themas Asyl gerecht werden.

7. Die CDU-Fraktion erwartet von der Staatsregierung die Erarbeitung und Vorstellung von gemeinsamen Lösungsansätzen zum konsequenten Umgang mit Asylbewerbern, die mehrfach/intensiv straffällig geworden sind.

8. Die CDU-Fraktion setzt sich dafür ein, dass verwaltungsgerichtliche Asylverfahren, aber auch Strafverfahren gegen Asylbewerber, zügig durchgeführt werden. Die Personalausstattung der Staatsanwaltschaften und Gerichte, insbesondere der für Asylverfahren zuständigen Verwaltungsgerichte, soll dementsprechend verbessert werden.

9. Asylbewerber sollten die deutsche Sprache erlernen können, um eine Erstorientierung vor Ort zu ermöglichen. Ihre soziale Teilhabe muss gefördert werden. Die CDU-Fraktion begrüßt daher die Maßnahmen der Staatsregierung, die soziale Betreuung von Asylbewerbern in den Landkreisen und Kreisfreien Städten zu fördern, Sprachkurse für Asylbewerber einzuführen, die Integration von Asylbewerberkindern in Kindertageseinrichtungen zu begleiten, schulpflichtigen Kindern Bildungschancen zu bieten sowie sonstige Maßnahmen zur sozialen Teilhabe zu unterstützen. Die bereits begonnenen Maßnahmen sind konsequent fortzuführen und auszubauen, soweit sie sich bewähren. Die im Lenkungsausschuss Asyl beschlossene bessere Zusammenarbeit unter anderem mit den Kirchen und ehrenamtlich tätigen Bürgern sollte zeitnah umgesetzt werden.

10. Sofern mit der Feststellung eines Asylanspruches ein langfristiger Aufenthalt in Sachsen verbunden ist, muss zeitnah eine Integration über das Erlernen der deutschen Sprache und die Einbeziehung in das Erwerbsleben und unsere Kultur sowie eine soziale Integration in die Gesellschaft (ehrenamtliche Vereinsarbeit, Mitgliedschaften in Vereinen, Projekte und Patenschaften) erfolgen. Erst damit können die Chancen, die ein langfristiger Aufenthalt bietet, auch genutzt werden. Menschen mit Migrationshintergrund sind deshalb aufgerufen, die vielfältigen Angebote zur Integration, insbesondere zum Erlernen der deutschen Sprache zu nutzen und durch regelmäßigen Sprachgebrauch die Deutschkenntnisse zu vervollkommnen. Die CDU-Fraktion erwartet aber auch, dass die Integrationsangebote angenommen werden. Integration ist ein Geben und Nehmen auf beiden Seiten auf der Grundlage der Akzeptanz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung unserer Verfassung.

11. Die CDU-Fraktion unterstützt die Staatsregierung darin, ausreisepflichtige Personen konsequent in ihre Herkunftsländer zurückzuführen. Dazu sind auf internationaler Ebene Anstrengungen erforderlich, um Rückführungshindernisse (beispielsweise durch Passbeschaffungen) auszuräumen. Pauschale Ausnahmen einer konsequenten Durchsetzung der Ausreisepflicht lehnt die CDU-Fraktion auch weiterhin ab. Die Einzelfallprüfung hat sich bewährt und soll konsequent fortgeführt werden.

Quelle Text und Bild: CDU-Fraktion des Sächsischen Landtages

 

Zurück zur Übersicht