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Neues Kulturraumgesetz beschlossen

Am 14. MĂ€rz 2018 beschloss der SĂ€chsische Landtag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen die Novelle zum SĂ€chsischen Kulturraumgesetz.

Das bundesweit einmalige Kulturraumgesetz wird fortgeschrieben. Es wurde neuen Erfordernissen angepasst und unterstĂŒtzt die KulturrĂ€ume weiter mit 94,7 Millionen pro Jahr. Das ist ein Plus von 8 Millionen Euro im Vergleich zu 2014 und damit ein gutes Zeichen fĂŒr die Kultur im Freistaat.

Der Freistaat Sachsen verfĂŒgt ĂŒber eine vielfĂ€ltige Kulturlandschaft. Mit der solidarischen Finanzierung zwischen Land und kommunaler Ebene bleibt das Kulturraumgesetz eine wesentliche Grundlage fĂŒr die Kulturfinanzierung im Freistaat.

Das SĂ€chsische Kulturraumgesetz (SĂ€chsKRG) wurde erstmalig 1993 vom Parlament beschlossen. Ein Kernpunkt des Kulturraumgesetzes ist die Aufteilung Sachsens in fĂŒnf lĂ€ndliche (Vogtland-Zwickau, Erzgebirge-Mittelsachsen, Leipziger Raum, Meißen-SĂ€chsische Schweiz-Osterzgebirge und Oberlausitz-Niederschlesien) und drei urbane KulturrĂ€ume (Dresden, Chemnitz und Leipzig). Im Gesetz ist die Kulturpflege als kommunale Pflichtaufgabe mit Gesetzesrang verankert. Die Finanzierung regional bedeutsamer Einrichtungen und Maßnahmen erfolgt gemeinsam durch die Sitzgemeinde, den Kulturraum und den Freistaat Sachsen im Rahmen eines sĂ€chsischen Kulturlastenausgleiches.

 

 

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